Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchenvorsteherschaft leitet die Kirchgemeinde in Zusammenarbeit mit den Pfarrpersonen. Alle stimmberechtigten Kirchbürgerinnen und Kirchbürger zusammen verkörpern den Souverän, der an der Kirchgemeindeversammlung über die traktandierten Geschäfte entscheidet.

Die Kirchgemeindeversammlung tritt in der Regel ein Mal jährlich zusammen. In der im Vorfeld verschickten Botschaft werden die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger über die anstehenden Geschäfte informiert.


Erika Spitz

Präsidentin der Kirchenvorsteherschaft