Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchenvorsteherschaft leitet die Kirchgemeinde in Zusammenarbeit mit den Pfarrpersonen. Alle stimmberechtigten Kirchbürgerinnen und Kirchbürger zusammen verkörpern den Souverän, der an der Kirchgemeindeversammlung über die traktandierten Geschäfte entscheidet.
Die Kirchgemeindeversammlung tritt in der Regel ein Mal jährlich zusammen. In der im Vorfeld verschickten Botschaft werden die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger über die anstehenden Geschäfte informiert.
- Jahresrechnung 2021, Voranschlag 2022
- Jahresrechnung 2022, Voranschlag 2023
- Jahresrechnung 2023, Voranschlag 2024
- Jahresrechnung 2024, Voranschlag 2025
- Kirchgemeindeordnung vom 27. März 2017
Erika Spitz
Präsidentin der Kirchenvorsteherschaft
Martin Gümpel
Aktuar